Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Ein Mandant hat einen Strafbefehl erhalten und fragt sich nun, ob er innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung hiergegen Einspruch einlegen soll.

Doch was ist überhaupt ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine Art „schriftliche Gerichtsverhandlung“, in der eben kein Hauptverfahren vor Gericht durchgeführt wird. In diesen Fällen wird auf eine mündliche Verhandlung vor Gericht verzichtet und stattdessen ein sogenanntes Strafbefehls­verfahren durchgeführt. Dies wird häufig bei „leichteren Straftaten“, die z.B. zu Geldstrafen führen, durchgeführt und wirkt wie ein Urteil.

Sollte man Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen?

Grundsätzlich sollten Sie immer Einspruch einlegen, wenn der Tatvorwurf nicht stimmt und Sie bestenfalls noch Zeugen oder andere Beweismittel haben, um den Tatvorwurf zu entkräftigen.

Aber Vorsicht:

Es gilt kein Verschlechterungsverbot. Das heißt: Sollten Sie im Strafbefehl zu einer Geldstrafe von z.B. 1.000,00 EUR verurteilt worden sein, kann das Gericht nach Einspruchseinlegung in einer dann stattfindenden Hauptverhandlung auch eine höhere Geldstrafe gegen Sie festsetzen.

Erfahrungsgemäß ist die Geldstrafe nach Einlegung des Einspruchs bei einer Verurteilung jedoch häufig geringer, sodass sich der Einspruch bereits aus finanzieller Sicht lohnt.

Auch inhaltlich lohnt sich oft ein Einspruch, da Sie Beweismittel anführen können, die das Gericht vorher noch gar nicht berücksichtigt hat und Sie so im besten Fall freigesprochen werden.

Ein Einspruch macht also häufig nicht nur aus finanzieller Sicht Sinn.

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Kommen Sie gerne auf uns zu und lassen uns gemeinsam Ihre Erfolgsaussichten prüfen!